Ausrichtung und Statuten

Der Quartierverein Feld ist konfessionell und politisch neutral. Der Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung der zwischenmenschlichen Beziehungen im Feld. Wir wollen aktiv mitwirken bei der Problemlösung im Interesse des Quartiers, Kontakte zu Gemeinde, Behörden und anderen Vereinen vertiefen, und kulturelle, sportliche und wissenschaftliche Veranstaltungen durchführen und unterstützen.

Jede Person, die im Feld wohnt, gehört automatisch dem Verein an, sofern sie dies  nicht ausdrücklich ablehnt. Ebenso sind alle Heimwehfeldhasen Mitglieder. In Vereinsangelegenheiten sind alle Mitglieder ab 16 Jahren stimmberechtigt. Der Austritt aus dem Verein kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung erfolgen. Bei Wegzug aus dem Quartier erlischt die Mitgliedschaft, wenn sich das Mitglied nicht als Heimwehfeldhase registrieren lässt. 

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.

 

Ihre Aufgaben sind

  • die Wahl des Vorstands und der Präsidentin oder des Präsidenten für die Dauer von zwei Jahren
  • Wahl der Rechnungsrevisoren für zwei Jahre
  • Genehmigung des Jahresberichts, der Jahresrechnung und des Plans fürs Folgejahr
  • Festsetzung der Höhe des freiwilligen Mitgliederbeitrag
  • Beschlussfassung über Anträge von Einzelmitgliedern und Arbeitsgruppen
  • Allfällige Statutenänderungen
  • Ausschluss von Mitgliedern

Die Versammlung findet einmal jährlich statt und wird durch den Vorstand mindestens 2 Wochen vorher einberufen. 30 Mitglieder können eine ausserordentliche Einberufung verlangen.

Die Versammlung kann rein physisch oder nur online oder kombiniert stattfinden. Die Mitglieder müssen sich im Vorhinein anmelden.

Beschlüsse erfolgen mit einfachem Stimmenmehr der physisch anwesenden Mitgliedern als auch der online teilnehmenden Mitgliedern und bei Stimmengleichheit durch den Stichentscheid des Präsidenten. Sie werden protokolliert. Statutenänderungen und Ausschlüsse werden mit 2/3 der Stimmen der Anwesenden beschlossen.

Der Vorstand muss aus mindestens 5 Mitgliedern bestehen. Er wählt aus seiner Mitte den Vizepräsidenten, den Kassier und den Aktuar. Die übrigen Mitglieder leiten allfällige Arbeitsgruppen. Der Vorstand verwirklicht das Tätigkeitsprogramm. Er besorgt alle Vereinsgeschäfte, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind, und vertritt den Verein nach aussen. Für den Verein zeichnen rechtsverbindlich der Präsident oder der Vizepräsident mit einem weiteren Vorstandsmitglied.

Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung ist ausgeschlossen.

Publikationsorgan des Vereins ist das Suhr Plus (Suhrer Nachrichten) und die Homepage www.feldhasen.ch 

Die Auflösung des Vereins kann von der Mitgliederversammlung mit 2/3 der anwesenden Mitgliedern beschlossen werden. Das Vermögen ist der Einwohnergemeinde für einen ähnlichen Zweck zu übergeben.

Beschlossen an der Gründerversammlung vom 8.12.1978. 

1. Statutenanpassung an der GV vom 29. Februar 2008.

2. Statutenänderung an der GV vom 13. Februar 2023